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Die Bauprofile stehen, das Baugesuch für den Um- und Neubau der ARA liegt auf.


Muntelier | Für die neue Kläranlage in Muntelier braucht es eine Bereinigung der Bauzonengrenze. Zudem muss für den Bau ein Stück Fichtenwald definitiv gerodet werden.

Seit Freitag liegt das Baugesuch für den Um- und Neubau der Abwasserreinigungsanlage (ARA) in Muntelier in der Gemeindeverwaltung und beim Oberamt für 30 Tage öffentlich auf. Zusammen mit dem Bauprojekt und einem Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) reichte der Gemeindeverband ARA Seeland Süd auch ein Gesuch zur Bereinigung der Bauzonengrenze und ein Rodungsgesuch ein. Am Freitagabend informierten der ARA-Verband und die Gemeinde Muntelier die Bevölkerung über das Baudossier. Grund für die Bauzonengrenzbereinigung ist laut Ursula Schneider Schüttel, Präsidentin von ARA Seeland Süd, eine Besonderheit des Areals, auf dem die um- und neugebaute Kläranlage entstehen soll: Parzelle und Bauzone sind nicht deckungsgleich. Ein Teil der Parzelle ist bewaldet und gehört nicht zur Zone
von allgemeinem Interesse B (ZAI B). «Die Waldfeststellung erfolgte 2011», so Schneider Schüttel. fko

Lesen Sie weiter im «Murtenbieter» vom 24. September 2019.