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Hinter den Türen des Gerichts des Seebezirks trafen die Parteien der Stadtpolizei-Affäre eine Einigung.


Murten | Der frühere stellvertretende Leiter der Stadtpolizei wird strafrechtlich nicht belangt, nachdem er ein Gespräch heimlich aufgenommen hatte. Er und ein damaliger Mitarbeiter einigten sich.

Murten Im Mai 2024 kommunizierte der Murtner Gemeinderat, dass er die Arbeitsverhältnisse des damaligen Leiters der Stadtpolizei und dessen Stellvertreters nach Abschluss eines Disziplinarverfahrens aufgelöst hat. «Das Vertrauensverhältnis für eine weitere Zusammenarbeit ist nicht mehr gegeben», hiess es damals.
Der stellvertretende Leiter hatte am 18. März 2024 in den Räumlichkeiten ein Gespräch zwischen zwei seiner Arbeitskollegen aufgenommen, indem er sein Mobiltelefon auf einem Schrank ablegte und eine Audioaufnahme ohne deren Wissen startete. Das Gespräch spielte er anschliessend dem Leiter der Stadtpolizei vor. Wie der stellvertretende Leiter damals dem Murtenbieter über seinen Anwalt mitteilen liess, habe er dies getan, um gegenüber seinem Vorgesetzten aufzuzeigen, wie schlecht die Stimmung innerhalb der Stadtpolizei war.uh

Lesen Sie weiter im «Murtenbieter» vom 15. August 2025.