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Besuche sind derzeit in GNS-Pflegeheimen wie hier in Murten noch erlaubt, allerdings gelten dafür strenge Auflagen, um Bewohner und Personal zu schützen. Foto: F. Kohler / Archiv


Seebezirk | Maskentragpflicht, höchstens einstündige Besuche pro Tag und eine Quarantänepflicht nach Ausflügen: Die GNS-Pflegeheime setzen auf strenge Besuchsregelungen und Schutzvorkehrungen.

Alters- und Pflegeheime sind in der aktuellen Coronavirus-Pandemie besonders gefordert. Ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen haben ein erhöhtes Risiko, dass eine Erkrankung mit Covid-19 einen schweren Verlauf nimmt. Auf dem Höhepunkt der ersten Pandemie-Welle im Frühling wurden Alters- und Pflegeheime landesweit für Besucherinnen und Besucher kurzerhand geschlossen. Im Zuge von Lockerungen der Massnahmen waren Besuche zwar wieder erlaubt, aber nur mit Schutzmassnahmen. Auch aktuell müssen Alters- und Pflegeheime wieder auf restriktive Besuchsregelungen zurückgreifen, um die Bewohnerinnen und Bewohner und auch das Pflegepersonal vor einer Ansteckung zu schützen. Laut Petra Schlüchter, Vorstandspräsidentin des Gesundheitsnetzes See (GNS), das im Seebezirk fünf Pflegeheime und die Spitex See/Lac betreibt, sollen Angehörige die Besuche auf ein Minimum reduzieren. Die Situation könne sich derzeit zudem rasch ändern. «Und mit ihr die Besuchsregelungen», so Schlüchter. Das GNS werde sich nach den Vorgaben des Kantons Freiburg richten. fko

Lesen Sie weiter im «Murtenbieter» vom 3. November 2020.