
Seebezirk | Der neue regionale Richtplan für den Seebezirk steht. Er zeigt die Entwicklungsmöglichkeiten auf. Nun ist auch die Berechtigung der Lokalzentren des Bezirks nicht mehr infrage gestellt.
Der Staatsrat hat den regionalen Richtplan des Seebezirks in seinen Grundzügen verabschiedet. Nur noch einzelne Details müssen überarbeitet werden. Noch diesen Herbst soll er den Gemeinden des Bezirks zur Genehmigung vorgelegt werden. Damit kommt eine jahrelange Arbeit zu ihrem Abschluss. Als einziger Bezirk hatte der Seebezirk schon einen Richtplan, bevor dies durch die kantonale Planung zur Pflicht wurde. Nach einem ersten Richtplan in den 1980er-Jahren begannen 2003 die Arbeiten für eine neue Version. Dieser Richtplan trat 2017 in Kraft. Aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen durch den Bund und den Kanton – insbesondere durch den kantonalen Richtplan von 2020 – wurde eine Revision nötig. Diese steht nun vor dem Abschluss. uh
Lesen Sie weiter im «Murtenbieter» vom 27. Juni 2025.