
Seebezirk | Die kantonale Gesundheitsdirektion hat den Entwurf einer neuen Spitalplanung vorgestellt. Die Angebote des HFR Meyriez-Murten werden bestätigt, neuen Leistungen aber eine Absage erteilt.
Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Krankenversicherungen sind Kantone verpflichtet, eine Planung zu erstellen, die den Bedarf ihrer Bevölkerung an Spitalpflege abdeckt. Der Kanton Freiburg ist dieser Verpflichtung nachgekommen und hat je eine Spitalplanung für die Zeiträume 1996 bis 2012, 2012 bis 2021 und seit 2022 erstellt. Nun ist die kantonale Gesundheitsdirektion daran, eine neue Spitalplanung zu erstellen, die sich erneut am Pflegebedarf und am dazu notwendigen Angebot orientiert. Die Direktion hat diesen Entwurf am Mittwoch an einer Medienkonferenz vorgestellt. Jetzt geht diese Planung in Vernehmlassung. Der Zeithorizont für diese neue Planung ist auf das Jahr 2035 festgelegt. In der Ausschreibung sind Akutpflege, Rehabilitation und Psychiatrie berücksichtigt. Zur Abdeckung dieser Leistungen können sich auch ausserkantonale Anbieter bewerben. Die jetzt vorgestellte Spitalliste hat auch die Angebote und die Auswahl der Einrichtungen bewertet. uh
Lesen Sie weiter im «Murtenbieter» vom 17. Februar 2026.