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Staatsrat Maurice Ropaz im Livestream der Medienkonferenz der Freiburger Behörden vom Dienstag


Freiburg | Am 19. Juni wechseln Bund und Kantone von der «ausserordentlichen» zur «besonderen Lage». Das Mandat des Freiburger Kantonalen Führungsorgans Covid-19 endet aber erst Ende Juni. Zur Bewältigung der Gesundheitskrise wird eine Taskforce eingesetzt.

Der Bund erklärt die «ausserordentliche Lage» am 19. Juni als beendet, danach kehren Bund und Kantone zur «besonderen Lage» zurück – das teilte der Bundesrat Ende Mai mit. Damit erhält auch der Kanton Freiburg seine Entscheidungskompetenzen zurück. Eine Rückkehr zum Status quo vor der Corona-Krise bedeutet dies allerdings noch nicht. Die Kantonsverfassung sieht vor, dass der Staatsrat besondere Befugnisse mithilfe von Verordnungen durchsetzen kann. Dazu gehört zum Beispiel die kantonale Strategie zum Testen und Nachverfolgen von Infektionen mit dem Coronavirus, dem sogenannten Contact Tracing, wie Staatsratspräsidentin Anne-­Claude Demierre am Dienstag an einer Medienkonferenz der Freiburger Behörden sagte. Wann der Kanton von der «besonderen» zur «ordentlichen Lage», dem eigentlichen Normalzustand, zurückkehrt, ist laut Sicherheits- und Justizdirektor Maurice Ropraz noch ungewiss: «Möglicherweise wird dies erst der Fall sein, wenn ein Impfstoff zur Verfügung steht.» fko

Lesen Sie weiter im «Murtenbieter» vom 12. Juni 2020.